+++ Wiederaufnahme Sportbetrieb am 17.01.2022 +++

 Schutz- und Hygienemaßnahmen Stand 15.01.2022

 Handlungsempfehlungen des BLSV

ENDLICH IST ES WIEDER SO WEIT!!! Am Montag (17.01.2022) nehmen wir den Sportbetrieb wieder auf. Mit der Verlängerung der 15. BayIfSMV haben wir Planungssicherheit; die wenigen Neuerungen kommen uns entgegen und wir wollen unseren Mitgliedern endlich wieder ein Sportangebot unterbreiten. In Anbetracht steigender Zahlen und der immer mehr um sich greifenden Omikron-Variante geschieht das – wie bisher immer – mit viel Bedacht, vorsichtig, umsichtig und unter strikter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Nur wenn sich alle an die Spielregeln halten, kann das auch funktionieren.

Grundsätzlich gilt für die Teilnahme am Sportbetrieb für Erwachsene (18 Jahre und älter) 2Gplus, d. h. genesen oder geimpft UND getestet (mit PCR- oder Schnelltest und Bestätigung, z. B. aus der Apotheke oder einem Testzentrum; Selbsttests vor Ort sind aus organisatorischen Gründen nicht möglich). Von der Testpflicht ausgenommen sind „geboosterte“ Erwachsene (18 Jahre und älter).

Schülerinnen und Schüler, die 17 Jahre oder jünger sind sowie allgemein Kinder unter 14 Jahren können ebenfalls am Sportbetrieb (ohne genesen oder geimpft zu sein) teilnehmen. Sie unterliegen auch keiner zusätzlichen Testpflicht, da sie im Schulbetrieb oder Kindergarten regelmäßig getestet werden.

Eltern ist der Zugang zur Halle grundsätzlich nicht gestattet; Ausnahmen regeln ggf. die verantwortlichen Übungsleiterinnen und Übungsleiter unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben (auch hier gilt 2Gplus, wie oben erläutert).

Bitte beachtet die „Schutz- und Hygienemaßnahmen Stand für den Übungsbetrieb beim TSV Ipsheim“. Detaillierte Informationen findet Ihr auch in den „Coronavirus - Handlungsempfehlungen des BLSV“.

Eine abschließende Bitte: Als Verein sind wir bislang sehr umsichtig und vorsichtig mit der Pandemie umgegangen. Von unseren Aktiven erwarten wir deshalb, dass sie ebenfalls umsichtig und vorsichtig mit dem Thema Corona umgehen und weder sich, unsere Übungsleiterinnen und Übungsleiter noch andere Sportlerinnen und Sportler einer Gefahr aussetzen. Deshalb ist es uns wichtig nochmals zu betonen, dass es sich verbietet mit Krankheitssymptomen jedweder Art zu den Übungsstunden zu kommen. Und dass wir uns durchaus wünschen, dass auch „Geboosterte“, wenn sie sich kurz vor den Übungsstunden in einem coronatechnisch eher unklaren Umfeld (z. B. Meeting auf der Arbeit, Familienfeier, Zusammentreffen mit größerer Personengruppe o. ä.) aufgehalten haben, eigenverantwortlich einem Selbsttest unterziehen.

Jeder Sportlerin und jedem Sportler kommt in dieser Pandemie ein hohes Maß an Eigenverantwortung zu – zum eigenen aber vor allem auch zum Schutz der Anderen. Ein fairer Umgang miteinander dürfte für uns Sportlerinnen und Sportler eine Selbstverständlichkeit sein.

Wir freuen uns darauf, endlich wieder gemeinsam Sport zu treiben.

 

 Schutz- und Hygienemaßnahmen Stand 15.01.2022

Handlungsempfehlungen des BLSV